Schulungen & Ausbildungen in den Bereichen
Hier stellen wir Ihnen unsere Schulungen & Ausbildungen vor. Diese Seiten werden stets aktuell gehalten. Sollten Sie trotzdem einmal nicht finden, was Sie suchen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Serviceliste
- Arbeitssicherheit
Fügen Sie eine Beschreibung des Listenelements mit relevanten Informationen für die Website-Besucher hinzu. Hierbei kann es sich beispielsweise um Spezialgebiete von Mitarbeitern, Produkteigenschaften oder angebotene Serviceleistungen handeln.
Listenelement 1 - Brandschutz
Write a description for this list item and include information that will interest site visitors. For example, you may want to describe a team member's experience, what makes a product special, or a unique service that you offer.
- Hygiene
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Arbeitssicherheit
Unterweiung ihrer Mitarbeiter
Für gewerbliche Unternehmer
nach §12 Arbeitsschutzgesetz
Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen.
nach §12 Arbeitsschutzgesetz
Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen.
Arbeitgeber und verantwortliche Personen sind oftmals so stark belastet, dass sich die Unterweisung der Beschäftigten nur schwer selbst durchführen lässt.
Wir übernhmen das für Sie !
Wir übernhmen das für Sie !
Unterweisung Arbeiten am Bau
Unterweisung über die allg. Pflichten des BeschäftigtenUnterweisung Einsatz von Lastaufnahmemitteln
Unterweisung Führen von Baumaschinen
Unterweisung Ladungssicherung
Unterweisung Gefahrguttransport / Kleinmengenregelung
Unterweisung persönliche Schutzausrüstung
Unterweisung bei Arbeitnehmerüberlassung
Unterweisung Staplerfahrer
Unterweisung Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
Unterweisung Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen
Hygieneunterweisung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz
weitere Unterweisungsthemen auf Anfrage
Brandschutz
Feuerlöscherunterweisung / Feuerlöschertraining
Für gewerbliche Unternehmer
nach §10 Arbeitsschutzgesetz
(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.
Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, daß im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind.
- Theoretische Grundlagen
- Praktische Löschübungen mit einer mobilen Übungsanlage